Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

1. GELTUNGSBEREICH

 

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern und Unterkünften zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der SEEZIEGE - Uckermark (nachfolgend einheitlich „Unterkunft“ oder „Hotel“ genannt). Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Ferienwohnungs- und Hotelzimmervertrag.

 

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer bzw. Wohneinheiten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Unterkunft in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.

 

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

 

2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER

 

Vertragspartner sind die Unterkunft (SEEZIEGE - Haus Thomsdorf Projekt GmbH) und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Unterkunft zustande. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIG BUCHEN“ zustande.

 

3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

 

3.1 Die Unterkunft ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Unterkünfte/Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Unterkunft zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die Unterkunft beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der Unterkunft verauslagt werden.

 

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

 

3.4 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

 

3.5 Die Unterkunft ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist die Unterkunft berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

 

3.7 Die Unterkunft ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 geleistet wurde.

 

3.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Unterkunft aufrechnen oder verrechnen.

 

3.9 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

 

4. RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG („STORNIERUNG“) DES KUNDEN NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS („NO SHOW“) 

 

4.1 Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht. 

 

4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.

 

 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 100% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

5. RÜCKTRITT DER UNTERKUNFT

 

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Unterkunft in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Einheiten vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Unterkunft mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

 

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Unterkunft gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Unterkunft ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist die Unterkunft berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:

  • höhere Gewalt oder andere von der Unterkunft nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
  • Unterkünfte schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen (z. B. Identität, Zahlungsfähigkeit oder Zweck) gebucht werden;
  • die Unterkunft begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Unterkunft in der Öffentlichkeit gefährden kann;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
     

5.4 Der berechtigte Rücktritt der Unterkunft begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

 

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Einheiten, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

 

6.2 Gebuchte Einheiten stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetags zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

 

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer/Einheiten der Unterkunft spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Unterkunft aufgrund der verspäteten Räumung für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch entstanden ist.

 

7. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR FERIENUNTERKÜNFTE

 

7.1 Sorgfalts- und Obhutspflicht: Der Kunde hat das Mietobjekt und das darin befindliche Inventar pfleglich zu behandeln. Schäden, die während des Aufenthalts durch den Kunden, seine Begleiter oder Gäste entstehen, sind der Unterkunft unverzüglich zu melden und zu ersetzen.

 

7.3 Haustiere: Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung durch die Unterkunft gestattet. Für mitgebrachte Tiere kann eine zusätzliche Gebühr erhoben werden.

 

7.4 Rauchverbot: Alle Wohneinheiten der Unterkunft sind Nichtraucherbereiche. Das Rauchen (einschließlich E-Zigaretten/Verdampfern) im Inneren der Gebäude ist strengstens untersagt. Bei Verstößen wird eine Sonderreinigungs- und Ausfallpauschale von mindestens 250 EUR erhoben.

 

8. HAFTUNG DER UNTERKUNFT

 

8.1 Die Unterkunft haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung der Unterkunft steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel auftreten, wird die Unterkunft bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 

8.2 Für eingebrachte Sachen haftet die Unterkunft dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Unterkunft empfiehlt die Nutzung eines Safes (sofern im Objekt vorhanden). Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung.

 

8.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in einer Garage oder auf dem Parkplatz der Unterkunft, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Unterkunftsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Unterkunft nur nach Maßgabe vorstehender Ziffer 8.1, Sätze 1 bis 4.

 

8.4 Post- und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Unterkunft kann die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch gegen Entgelt – die Nachsendung übernehmen. Die Unterkunft haftet hierbei nur nach Maßgabe vorstehender Ziffer 8.1, Sätze 1 bis 4.

 

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

 

9.2 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Templin. Die Unterkunft kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.

 

9.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

9.4 Die Unterkunft ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Vertragspartner:
Haus Thomsdorf Projekt GmbH
Inhaber: Geschäftsführer Dipl.-Ing. Architekt Thomas Weber, Andrej Nowak

Anschrift & Kontakt:
An der Bleiche 10, 17268 Boitzenburger Land
E-Mail: andrej.nowak@haus-thomsdorf.de